Prostitutionsgewerbe

Wer eine Räumlichkeit, ein Fahrzeug oder Veranstaltungen etc. betreibt, wo sexuelle Handlungen gegen Bezahlung angeboten werden, der führt ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe im Sinne des Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.

ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) Abschnitte 3 und 4

Unter § 2 Begriffsbestimmungen heißt es: "Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er"

Mit dem neuen ProstituiertenSchutzGesetz werden sich einige Dinge ändern, sowohl für Clubbetreiber als auch für die Prostituierten selbst.

Die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes wird mit Inkrafttreten des ProstSchG erlaubnispflichtig. Siehe Prostitutionserlaubnis.

Stellvertretererlaubnis

Sofern Stellvertreter mit den führenden Aufgaben vertraut sind, so wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.

Die Ausstellung beider Dokumente ist an bestimmte zu Voraussetzungen geknüpft. Werden diese nicht erfüllt, kann die Ausstellung der Erlaubnis "versagt" werden (§11 - §13 ProstSchG).

Zuverlässigkeit

Betreiber müssen zuverlässig sein, d.h.
  1. keine Vorstrafen,
  2. keine Mitgliedschaft in zweifelhaften Vereinen, etc.
  3. und das mind. seit den vergangenen fünf Jahren (§14).

Sogenannte Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeuge sind "anzeigepflichtig".

Die Erlaubnis kann bei Zuwiderhandlungen entzogen werden (z.B. bei Beschäftigung Minderjähriger, Ausnutzung einer Zwangslage, etc.).

Prostituierte selbst müssen sich künftig vor Beginn ihrer Tätigkeit bei einer zuständigen Behörde anmelden und

Hier möchten wir Dir Informationen rund um die Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes zur Verfügung stellen.

 

Das ProstituiertenSchutzGesetz

gilt seit 01.07.2017 für ALLE

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Was bedeutet das Prostituierten Schutzgesetz?

Für Freier, Betreiber und Prostituierte?
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Historie:

04.11.2015

Verbände nehmen Stellungnahme zum Referentenentwurf

Verbände und Sexarbeiter-Interessenvertretungen haben ihre Stellungsnahmen zum Referentenentwurf abgegeben. Klicke hier (externer Link zu bsd-ev.info)

31.07.2015

Referentenentwurf liegt vor

Der aktuelle Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand vom 29.07.2015 liegt vor. Der Entwurf ist als PDF-Datei abrufbar. Klicke hier (externer Link zu internet-law.de)

Stand 29.07.2015:
Der Referentenentwurf liegt in der Ressortabstimmung.
Dem Bundestag liegt der Entwurf noch nicht offiziell vor.
Entgegen vielen Grüchten, ist die Gesetzesänderung nich nicht in Kraft und noch nicht entschieden.

Geplant, war ein inkrafttreten zum 01.01.2016.
Es wird geschätzt, dass sich dieser Termin mindestens um ca.1 Jahr verzögert.

14.01.2016

Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 18/149

Sitzung vom 14.01.2016 PDF

02.02.2016

Pressemitteilungen: Einigung zwischen CDU/CSU und SPD

Pressemitteilung CDU/CSU: Einigung mit SPD erreicht.

Am heutigen Dienstag konnten sich CDU/CSU und SPD beim Prostituiertenschutzgesetz in den grundsätzlichen Streitpunkten einigen.
Für die Erklärung des frauenpolitischen Sprechers der CDU/DSU Klicke hier (externer Link zu cducsu.de)

Pressemitteilung SPDFraktion: Die vereinbarte Regelung der Prostitution kommt voran.

Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, den Bundesländern entgegenzukommen. Die Umsetzungsfristen wurden verlängert.
Für die Erklärung des frauenpolitischen Sprechers der SPD Klicke hier (externer Link zu spdfraktion.de)

 

Stand 02.02.2016:
Das Gesetz und die Regelungen sollen am 01. Juli 2017 in Kraft treten.
Übergengsfristen für bestehende Prostitutionsstätten sollen 31.12.2017 enden.

Die Einigung zum Prostituiertenschutzgesetz u.a.:

  • Persönliche Anmeldepflicht für alle Prostituierte. Dazu gehört die Vorlage des Nachweises über eine medizinische Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Anmeldung muss für über 21-jährige Prostituierte alle zwei Jahre erneuert werden; der Nachweis über die medizinische Beratung alle 12 Monate.
  • Unter 21-jährige Prostituierte müssen sich jährlich neu anmelden und sich alle sechs Monate gesundheitlich beraten lassen.
  • Das Anmeldeverfahren wird den Bundesländern überlassen. Treffen die Länder diesbezüglich keine Regelung, so ist die Anmeldung bundesweit gültig.
  • Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten: Das Betreiben einer Prostitutionsstätte ist künftig nur dann zulässig, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Dazu müssen räumliche, hygienische, gesundheitliche und sicherheitsbezogene Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber: Einschlägig Vorbestafte Personen dürfen somit kein Bordell mehr führen.
  • Verbot von Betriebskonzepten – wie z.B. Flatrate-Bordelle oder Rape-Gang-Bang-Partys.
  • Einführung einer Kondompflicht
  • Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen werden mit Bußgeldern geahndet: bis zu 1.000 Euro bei Verletzung der Anmeldepflicht und bis zu 10.000 Euro für das Betreiben einer Prostitutionsstätte ohne Erlaubnis.

13.03.2016

Justizminister plant Haftstrafen für Freier

Ergänzend zum Prostituierten-Schutzgesetz plant das Justizministerium Haftstrafen für Freier, die wissentlich Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen und längere Haftstrafen für Zuhälter.

Hier geht es zum Pressebericht.

23.03.2016

Entwurf des Prostituiertenschutzgesetz beschlossen

Das Gesetz tritt am 01. Juli 2017 in Kraft

Das Bundeskabinett hat am 23. März den vom Bundesfamilienministerium erarbeiteten Entwurf für das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes beschlossen.

Hier geht es zum kompletten Entwurf

06.04.2016

Haftstrafen für Freier von Zwangsprostituierten beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 06.04.2016 den Gesetzesentwurf zur Strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution beschlossen.

Freiern von Zwangsprostituierte müssen künftig mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren rechnen. Straffrei bleibt der Freier unter Umständen, wenn er die Zwangsprostitution zur Abzeige bringt.

Hier geht es zum Pressebericht

02.05.2016

Ausschussempfehlung Bundesrat

Empfehlungen der Ausschüsse......der 945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016

Hier geht es zur Drucksache 156/1/16

Link zum Deutschen Bundestag (Dokumenten Informations System)
 

13.05.2016

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Hier geht es zur Drucksache 156/1/16 Beschluss

Link zum Deutschen Bundestag (Dokumenten Informations System)
 

25.05.2016

Bundesregierung übersendet Entwurf zur Beschlussfassung

Die Bundesgegierung übersendet den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf mit der Bitte die Beschlussfassung des Bundestages herbeizuführen.

Link

Anlagen:
Stellungnahme des Bundesrates, so wie die Auffassung und Gegenäußerungen der Bundesregierung.

07.07.2016

ProstituiertenSchutzGesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag am 07.07.2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen.

Pressemeldung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anlagen:
GesetzesEntwurf vom 25.05.2016
Bundestag verabschiedet Prostituiertenschutzgesetz
Rahmenbedingungen für die legale Prostitution schaffen

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